Sie sollten, wenn Sie in Italien eine Immobilie erwerben möchten, ein Gesetz unbedingt beachten: das Gesetz des Forderungsübergangs. Es besagt, dass alle Schulden einer Immobilie, was Hypotheken, örtliche Steuern, Utility-Rechnungen und Gemeinschaftsgebühren einschließt, beim Besitzer bleiben und somit beim Verkauf an den Käufer übergehen.
Das ist eine willkommene Einladung für unehrliche Verkäufer den Vertrag schnell abzuschließen und sich dann aus dem Staub zu machen. Man kann natürlich überprüfen, ob noch irgendwelche Schulden auf der Immobilie lasten. Das muss Ihr Rechtsberater wenige Tage vor der Unterzeichnung für Sie erledigen.
Es wird empfohlen, dass Sie Ihr Vermögen schon bereithalten, bevor Sie anfangen eine Immobilie zu suchen. Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen müssen, beantragen Sie bei Ihrer Bank eine Garantie für eine Hypothek, die Ihnen für den Kauf einer Immobilie eine gewisse Geldsumme zusagt, die normalerweise bewertungspflichtig ist.
Nach italienischem Recht können Sie einen Vertrag widerrufen und Ihre Anzahlung zurückbekommen, wenn Sie keine Hypothek erhalten. Sie werden, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, eine Anzahlung machen und bei Vertragsabschluss Gebühren und Steuern in Höhe von bis zu 10 und 20% des Kaufpreises zahlen müssen. Wenngleich Sie als Einwohner (mit Residenz-Status) für Ihr erstes Eigenheim noch verhältnismäßig wenig zahlen.
Es ist in Italien sowohl für Käufer (als auch für Verkäufer) gang und gäbe die Summe, die für eine Immobilie gezahlt wurde, unter Wert anzugeben, obwohl das eigentlich illegal ist. Wenn Sie den gezahlten Preis unter Wert angeben, können die Behörden den eigentlichen Wert der Immobilie schätzen lassen und verlangen, dass Sie für den Fehlbetrag Steuern plus Zinsen und Bußgeld zahlen.