Die wichtigste Voraussetzung, um in Italien zu arbeiten, ist italienisch sprechen zu können.
Wenn Sie diese Hürde einmal genommen haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Berufsqualifikationen oder -erfahrungen in Italien auch anerkannt werden. Wenn Sie keine Berufserfahrung haben, erwarten italienische Arbeitgeber ein abgeschlossenes Studium in einem für den Arbeitsplatz relevanten Studienfach. Außerdem sollten Sie im Rahmen des Studiums Arbeitserfahrung gesammelt haben.
Berufs- oder Sonderqualifikationen werden in Italien in den meisten Bereichen der Arbeitswelt vorausgesetzt und sind häufig auch notwendig um selbstständig zu arbeiten oder um ein eigenes Geschäft zu eröffnen. Es ist allerdings nicht damit getan nur ein Hinweisschild aufzuhängen und auf den Kundenansturm zu warten. Viele ausländische Handwerker und Händler müssen einen speziellen „Business“-Kurs besuchen, bevor sie in Italien arbeiten dürfen.
Nach EU-Richtlinien müssen alle Berufsqualifikationen und -erfahrungen einer Person, die in Italien oder einem anderen EU-Land ihre Karriere fortsetzen will, in allen Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden. Wenn die Abschlusszeugnisse des jeweiligen EU-Landes denen entsprechen, die von der nationalen Gesetzgebung zur Qualifikation für einen speziellen Beruf gefordert werden, darf eine ausgebildete Arbeitskraft in diesem Bereich eine Tätigkeit annehmen.
Italien bestimmt die Regeln und Vorschriften, die befolgt werden müssen, um eine Tätigkeit anzunehmen. Diese Regeln, aber auch alle Rechte, die Gewerkschaften, Arbeitsbedingungen oder Arbeitsverträge betreffen, gelten für ausländische Bewerber genauso wie für die Italiener. Sie müssen allerdings erst bei der zuständigen Behörde eine Arbeitserlaubnis beantragen, um eine Tätigkeit aufnehmen zu können und sicherzustellen, dass Ihre Referenzen auch anerkannt werden.
Normalerweise sollten alle Referenzen und Dokumente, die von Behörden und potenziellen Handelspartnern in einem EU-Land anerkannt werden auch in Italien keine Probleme bereiten. Die Anerkennung der jeweiligen Dokumente ist jedoch trotzdem in letzter Instanz von Land zu Land verschieden und deshalb kann es auch teilweise vorkommen, dass ausländische Dokumente von den italienischen Arbeitgebern oder Berufs- und Handelsverbänden nicht anerkannt werden. Alle akademischen Qualifikationen, sollten ebenfalls problemlos anerkannt werden, wobei es sein kann, dass diesen Referenzen weniger Gewicht beigemessen wird, als den gleichbedeutenden italienischen Qualifikationen. Dies hängt allerdings auch stark vom jeweiligen Herkunftsland und dessen Bildungssystem ab.
Eine Anordnung des Europäischen Gerichthofs von 1992 besagt, dass Personen nur in denjenigen Bereichen geprüft werden sollten, die sich nicht in allen EU-Ländern entsprechen und in denen die Person somit bisher noch keine Prüfung abgelegt hat. In manchen Branchen und Berufen muss man normalerweise eine 5 bis 6-jährige Berufserfahrung in als Selbstständiger vorweisen.
Um die berufliche Tätigkeit in Angriff nehmen zu können, muss in Italien vom Ministerium ein Schein erstellt werden ( certificato di equipollenza), der darlegt, dass Ihre Qualifikationen mit den italienischen gleichzusetzen sind. Sie müssen den Beweis dafür erbringen, dass Sie den Anforderungen bezüglich Ihres Charakters und Rufs gerecht werden können und dass Sie noch nie mit einem Unternehmen Insolvenz anmelden mussten. Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis ( certificato di residenza), einen Identitätsnachweis, sowie einen Staatsbürgerschaftsnachweis. Falls weitere notwendige Dokumente fehlen sollten, werden Sie innerhalb von 30 Tagen darüber in Kenntnis gesetzt. In besonderen Fällen kann es sein, dass Sie sich einem Eignungstest unterziehen oder eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen, welche bis zu 3 Jahre umfassen kann.
Die endgültige Anerkennung Ihrer Qualifikationen berechtigt Sie nun sich auf dem Arbeitsmarkt Italiens frei zu bewegen oder einer Tätigkeit nachzugehen, deren Anforderung Ihre Referenzen entsprechen. Wenn Ihre Tätigkeit jedoch in Italien nicht zu den „geregelten Berufen“ zählt, müssen Sie sich nicht erst um die Anerkennung Ihrer Qualifikationen bemühen, sondern können Ihren Arbeitsplatz antreten, wie jeder Einwohner Italiens.
Italien (und einigen weiteren EU-Ländern) ist es vorbehalten bestimmte Arbeitsstellen nur an Landsleute zu vergeben, wenn es zu den Tätigkeiten gehört, Macht auszuüben, die vom öffentlichen Recht verliehen wurde, und die allgemeinen Interessen der staatlichen oder kommunalen Behörden zu sichern, wie zum Beispiel bei Polizei, Justiz oder Militär. Die meisten Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor hingegen dürfen mit allen EU-Bürgen besetzt werden. Dies gilt vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Forschung zu Staatszwecken und bei kommerziellen Dienstleistungen. Wenn Sie eine Arbeitsstelle im öffentlichen Sektor suchen, sollten Sie sich allerdings zuvor mit den italienischen Behörden in Verbindung setzen, um Informationsmaterial zu den einzelnen Arbeitsplätzen anzufordern, weil die Vergabe in diesem Bereich von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird.
Alle Länder der EU veröffentlichen Informationsblätter, die sowohl eine allgemeine Arbeitsplatzbeschreibung, als auch eine Tabelle mit den notwendigen Qualifikationen enthalten. Diese Maßnahme erspart schon sehr vielen Leuten die lästigen Behördengänge und ist hilfreich für diejenigen, die in anderen EU-Ländern arbeiten möchten und nicht wissen, welche Qualifikationen dafür notwendig sind. Einen direkten Vergleich der allgemeinen EU-Qualifikationsvoraussetzungen und denjenigen in Italien erhalten Sie vom italienischen National Academic Recognition Information Centre (NARIC). Für weitere Informationen zu entsprechenden akademischen und beruflichen Qualifikatioenen in Italien wenden Sie sich an CIMEA, Fondazione Rui, Viale Ventuno Aprile, 36, 00162 Rom (Tel.: +39 (0)6-8632 1281) oder an Presidenza Consiglio Ministri, Ministerio Coordinamento Politiche Communitarie, Via Giardino Theodoli, 66, 00186 Rom (Tel.: +39 (0)6-6779 5322).
In Großbritannien können allgemeine Informationen bei NARIC, ECCTIS, Oriel House, Oriel Road, Cheltenham, Glos. GL50 1XP (Tel.: +44 (0)1242-260010, www.naric.org.uk ) angefordert werden. Weitere Informationen zur Anerkennung von Berufserfahrung erhalten Sie beim Department of Trade and Industry, DTI Enquiry Unit, 1 Victoria Street, London SW1H 0ET (Tel.: +44 (0)20-7215 5000, www.gov.uk ). Zusätzlich können Sie sich vergewissern, ob auf der Internetseite der Europäischen Union Informationen zur offiziellen Anerkennung der verschiedenen Berufe zu finden sind (http://citizens.eu.int ).