1999 wurden neue Mietregelungen eingeführt, nach denen es zwei verschiedene Arten von Mietverträgen gibt: den Vertrag des freien Marktes ( contratto a libero mercato) und den konventionellen Vertrag ( contratto convenzionati). Beide enthalten bereits einige vorher festgelegte Bedingungen.
Ein Vertrag des freien Marktes gilt für vier Jahre und ist danach für weitere vier Jahre erneuerbar. Mieter und Vermieter machen die Bedingungen selbst unter sich aus. Ein contratto convenzionati ist ein 3-Jahres-Vertrag mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren. Man kann man auch die erste Periode auf fünf Jahre erhöhen, dann fällt allerdings die Verlängerungsoption weg.
Diese neuen Verträge ersetzen die alten Mietkontroll- und Langzeitverträge ( equo canone und patti in deroga), trotzdem sind die alten Verträge bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und werden danach durch einen der neuen Verträge ersetzt.
Luxusappartements ( di lusso), Sozialwohnungen und Unterkünfte für Touristen sind von dem Vertrag des freien Marktes ausgenommen. Wenn vorhanden, müssen normalerweise jeweils die Mieter- und Vermietervereinigung den Mietvertrag annehmen. Damit der Vertrag in Kraft tritt, muss der Vertrag beim lokalen ufficio del registro registriert werden.
Wenn der Vermieter sein Eigentum zurückhaben möchte, bevor der Vertrag des freien Marktes ausläuft, kann er das tun, wenn er dem Vermieter sechs Monate vorher schriftlich Bescheid ( disdetta) gibt, aber nur unter bestimmten Umständen: er muss die Immobilie entweder selbst, für ein Kind, das heiratet, für einen älteren Elternteil oder ein angeheiratetes Familienmitglied benötigen oder falls er sie renovieren und anschließend verkaufen will. Wenn jedoch die Immobilie nach einem Jahr immer noch nicht für den im Schreiben genannten Zweck benutzt wird, muss der Vermieter den ursprünglichen Vertrag des freien Marktes mit dem Mieter erneuern oder eine Entschädigungssumme in Höhe der Miete von drei Jahren zahlen. Ansonsten kann der Vermieter sein Eigentum nur dann für sich in Anspruch nehmen, wenn er dem Mieter, sechs Monate bevor der Vertrag ausläuft, eine schriftliche Ankündigung zukommen lässt. Wenn der Vermieter seine Immobilie verkaufen möchte, hat der Mieter die erste Kaufoption.
Ein konventioneller Vertrag erfasst Mietverträge des öffentlichen Interesses, die zwischen Immobilienmaklern und Mietvereinigungen geschlossen werden, welche die Miete unter sich ausmachen. Es ist möglich den Vertrag, bevor er das erste Mal abläuft, zu kündigen. Der Besitzer muss dem Mieter aber sechs Monate vorher die Kündigung schriftlich mitteilen. Ein konventioneller Vertrag kann auch nur für kurze Zeit sein, z.B. für Studenten oder Arbeitskräfte, die vorübergehend eine Unterkunft brauchen.
Die neuen Regelungen bieten für die Vermieter steuerliche Vorteile und haben eine nationale Stiftung etabliert, die solchen Familien hilft, die ein geringes Einkommen haben und auf Sozialwohnungen angewiesen sind, aber aufgrund des zu geringen Angebots eine normale Wohnung mieten müssen.
Obwohl sich eigentlich jede Adresse als Wohnsitz eignet, verbieten es Ihnen aber manche Mietverträge die Adresse des Apartments für diese Zwecke zu nutzen. Solche Mietverträge werden hauptsächlich gegenüber Ausländern verwendet, sodass der Hausbesitzer, wenn er möchte, sein Eigentum leichter wieder zurückgewinnen kann. Es ist in Italien nahezu unmöglich jemanden aus seinem legalen Wohnsitz zur Räumung zu zwingen und die Besitzer wollen mit den Ausländern keine unnötigen Risiken eingehen.