Einige Monate nachdem Sie Ihre Steuererklärung ausgefüllt haben, sollten Sie einen Steuerbescheid von Ihrem zuständigen Steuerprüfer bekommen.
Der Steuerbescheid wird die Grundlagen für die Berechnung Ihrer Steuerbelastung zusammenfassen und den genauen Wert Ihrer Steuerschuld angeben. Die Vorausbezahlungen und die gutgeschriebenen Steuern, die vorher einbehalten wurden, sind in diesem Wert schon einberechnet.
Jeder Betrag, den Sie der Steuerbehörde schulden, muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Steuerbescheids bezahlt werden. (Die Steuerbehörde schickt normalerweise einen Überweisungsträger mit, den Sie noch vervollständigen müssen.) Beträge, die Ihnen aufgrund von Überzahlungen noch zustehen, werden üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach dem Erhalt des Bescheides direkt auf Ihr Konto überwiesen (und gleich dazu benutzt Champagner zu kaufen, um den Anlass ausgiebig zu feiern!). Wenn Sie selbstständig arbeiten und vierteljährliche Vorauszahlungen leisten, haben Sie normalerweise die Möglichkeit eine Rückerstattung als Gutschrift für Ihre nächste Vorauszahlung zu nutzen (wobei die Champagner-Methode auf jeden Fall amüsanter ist).
Es kann sechs Monate (manchmal auch länger) dauern, bis Sie Ihren Steuerbescheid und die Rechnung bekommen. Wenn Sie im Mai des folgenden Jahres infolge eines verspäteten Abgabedatums oder besonderen Komplikationen noch immer keinen Steuerbescheid erhalten haben, sollten Sie sich an das Finanzamt wenden, an das Sie Ihre Steuererklärung geschickt haben.
Wenn Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, sollten Sie so schnell wie möglich nach dem Erhalt das örtliche Steuerprüfungsamt kontaktieren. (Die Adresse und Telefonnummer steht auf dem Bescheid, den Sie bekommen.) Es wird Ihre Pflicht sein, jeden Fehler, den Sie in der Berechnung Ihrer Steuerschuld sehen, zu erklären und zu beweisen. (Sie können das Ergebnis nicht einfach nur deshalb anfechten, weil Ihre Steuersoftware einen anderen Betrag errechnet hat.)
Steuerprüfer können überraschend einsichtig sein, wenn es darum geht Fehler zuzugeben und zu korrigieren, allerdings nur dann, wenn Sie höflich und mit einer sorgfältig dokumentierten Erklärung dessen, was Sie für falsch halten, auf den Prüfer zugehen. Wenn Sie es sich aufgrund von Umständen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen (z.B. Rechnungen des ärztlichen Notdienstes oder eine persönliche oder familiäre Krise, die Sie belegen können) nicht leisten können Ihre Steuerschuld zu begleichen, ist es möglich, dass der Betrag vermindert oder ganz erlassen wird – aber nur manchmal!