Nach einem längeren Aufenthalt in den Niederlanden können Sie die niederländische Staatsbürgerschaft beantragen, sofern Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können und eine gültige Geburtsurkunde haben. Normalerweise müssen Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben.
Mit der Erlangung der niederländischen Staatsbürgerschaft sind einige Privilegien, jedoch auch Pflichten verbunden. Einige Beispiele sind:
Um überhaupt ein Kandidat für die niederländische Staatsbürgerschaft zu sein, müssen Sie im Besitz der notwendigen Dokumente sein und bestimmte Anforderungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist der Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung.
Nachdem Sie eine bestimmte Anzahl von Jahren in den Niederlanden gelebt haben, können Sie die niederländische Staatsbürgerschaft beantragen. Normalerweise müssen Sie hierfür fünf Jahre lang legal und ununterbrochen in den Niederlanden gelebt haben. In einigen Fällen kann diese Mindestfrist jedoch verkürzt werden. Dies gilt z.B. für Ehefrauen von niederländischen Staatsbürgern, in den Niederlanden geborene Kinder, Asylbewerber sowie Angehörige bestimmter Nationalitäten (z.B. aus dem Surinam).
Weiters muss der Antragsteller über ausreichendes Wissen über die niederländische Gesellschaft, Sprache und Kultur verfügen. Dies wird durch das Bestehen eines entsprechenden Tests, dem Immigrations- und Staatsbürgerschaftstest (Inburgeringstoets), demonstriert.
In den Niederlanden gibt es zwei Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft: Erwerb durch Option (optieprocedure) und Erwerb durch Naturalisation (naturalisatie). Wen Sie sich unsicher darüber sind, welches Verfahren Sie wählen sollen, informieren Sie sich auf der Webseite des niederländischen Immigrations- und Naturalisationsdienstes (IND: Immigratie- en Naturalisatiedienst): www.ind.nl .
Erwerb durch Option
Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag (optieverklaring) bei Ihrem lokalen Gemeindeamt oder Rathaus einreichen (Abteilung: Burgerzaken). Wenn dieser genehmigt wird, wird Ihnen die Staatsbürgerschaft verliehen und Sie werden zu einer Einbürgerungs-Zeremonie eingeladen. Im Lauf dieser obligatorischen Zeremonie wird Ihnen ein schriftliches Dokument überreicht, dass Ihre niederländische Staatsbürgerschaft bestätigt. Insgesamt dauert das Options-Verfahren ca. 3 Monate.
Erwerb durch Naturalisation
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie ebenfalls in den Gemeindeämtern bzw. Rathäusern (Abteilung: Burgerzaken), das Sie am besten zusammen mit einem Beamten ausfüllen. Falls Sie sich außerhalb der Niederlande befinden können Sie dies auch in einem niederländischen Konsulat oder Botschaft vornehmen. Die Mitarbeiter werden Ihren Antrag einsehen und beurteilen und eine entsprechende Empfehlung an das IND weiterleiten.
Das IND wird über Ihren Antrag entscheiden und Sie im Fall eines positiven Bescheids der Königin empfehlen. Die Königin unterschreibt schließlich das Dokument, das Ihre niederländische Staatsbürgerschaft bestätigt. Genau wie beim Erwerb durch Option werden Sie dann zu einer Einbürgerungs-Zeremonie eingeladen. Normalerweise bedeutet dies auch, dass Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft(en) zurücklegen müssen. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Werden Sich jedoch über Ihre Prioritäten klar, bevor Sie den Einbürgerungs-Prozess beginnen.
Wenn das IND einen negativen Bescheid ausstellt, können Sie dagegen Einspruch erheben. Insgesamt dauert der Einbürgerungs-Prozess zwischen 6 und 12 Monate.
Zur Beantragung der Staatsbürgerschaft benötigen Sie die folgenden Dokumente:
Es kann sein, dass der Grund für Ihren Staatsbürgerschaft die Erfüllung weiterer Anforderungen voraussetzt. Erkundigen Sie sich darüber auf der Webseite des IND: www.ind.nl .