In der Regel darf man sich nach einem arbeitsreichen Leben auf den wohl verdienten Ruhestand freuen und die Früchte seines Erwerbslebens genießen. Mit dem 65. Lebensjahr endet in Österreich die Erwerbstätigkeit für Männer, Frauen dürfen bereits mit 60 in den Ruhestand gehen. Wer zuvor in Österreich gearbeitet hat, der muss seinen Rentenanspruch auch dort geltend machen.
Die Pension ist dann beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu beantragen. In Österreich kommen dafür folgende Institutionen in Frage: die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
Mit Beginn des Rentenbezugs werden Pensionisten, wie Rentner in Österreich schon fast liebevoll benannt werden, Mitglied der Rentenkrankenversicherung und sind dann über eine der neun Gebietskrankenkasse versichert. Dafür müssen entsprechende Beiträge abgeführt werden, die sich noch einmal erhöhen, wenn zusätzlich aus Deutschland eine Rente oder Pension bezogen wird. In Deutschland müssen dann aber keine Beiträge zu Versicherungen mehr geleistet werden, die Rente wird ohne Abzüge überwiesen.
Wer erst als Rentner nach Österreich kommt, um hier seinen Lebensabend zu verbringen, der erhält seine Altersbezüge natürlich aus Deutschland. Die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung für Rentner bzw. die freiwillige Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse bleiben auch bei der Verlegung des Wohnsitzes in einen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes - und dazu gehört selbstverständlich auch Österreich - bestehen. Rentner werden dann also in Österreich nicht zusätzlich krankenversichert, allerdings dürfen sie dann tatsächlich auch nur eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung erhalten und am neuen Wohnort keinen eigenen Leistungsanspruch aus einer Tätigkeit haben.
Sicherlich ist es ratsam, vor der Verlegung des Wohnsitzes mit der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger in Deutschland die notwendigen Schritte zu besprechen. Zudem ist zu beachten, ob familienversicherte Angehörige ebenfalls den Wohnsitz nach Österreich verlegen und ob es familienversicherte Angehörige gibt, die weiterhin ihren Wohnsitz in Deutschland behalten.
Bleibt die Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse erhalten, erhält der Versicherte - und natürlich auch seine mitversicherten Familienangehörigen - bei Krankheit an seinem Wohnort in Österreich alle Sachleistungen vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger vor Ort, in der Regel also von einer der Gebietskrankenkassen, wie jeder Österreicher. Die Kosten werden dann mit der deutschen Krankenkasse verrechnet.
Wer an seinem neuen Wohnort in Österreich Mitglied seiner Krankenkasse in Deutschland bleibt, der bleibt auch automatisch Mitglied in der Pflegeversicherung. Wie und in welcher Form Leistungen bei Pflegebedürftigkeit erbracht werden, sollte mit den Versicherungsträger in Deutschland und in Österreich besprochen werden. So kann beispielsweise auch bei Wohnsitznahme in Österreich bei entsprechenden Voraussetzungen Pflegegeld von der deutschen Pflegeversicherung gezahlt werden. Wer bereits Pflegegeld bezieht, sollte vor seiner Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich seine Pflegekasse auf jeden Fall rechtzeitig über die Auswanderung informieren, damit diese rechtzeitig geeignete Schritte einleiten kann und man auch an seinem Wohnort in Österreich früh über das Pflegegeld verfügen kann. Umfangreiche Informationen zum Thema „Kranken- und Pflegeversicherung für deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland“ erhalten alle Interessierten bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland, kurz DVKA.
Wer als Deutscher in Österreich arbeitet, also auch hier versichert ist, muss sich ebenfalls keine Gedanken um seine Versorgung im Fall der Pflegebedürftigkeit macht. In Österreich ist die Pflege nämlich eine aus Steuermitteln erbrachte Vorsorgeleistung.
Deshalb müssen in Österreich auch keine zusätzlichen Beiträge in eine Pflegeversicherung eingezahlt werden, so wie das seit Jahren in Deutschland der Fall ist. Zwar können die Leistungen im Falle der Pflege in Österreich von denen in Deutschland in Punkten abweichen und anders sein, doch sind - laut Experten - beide Systeme als gleichwertig gut zu bewerten.
Zwischen Österreich und Deutschland gilt zudem die Regelung, dass Renten und Pensionen nur in dem auszahlenden Staat versteuert werden müssen. Wer zusätzlich zu einer Rente aus Deutschland noch eine aus Österreich erhält, weil er auch hier berufstätig war, der muss natürlich diese auch in Österreich noch einmal versteuern, und zwar zum normalen Einkommenssteuertarif.
Wer dagegen Renten aus Unfallversicherungen bezieht, erhält diese grundsätzlich in Österreich steuerfrei.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.