Für deutsche Arbeiter oder Angestellter stehen dabei die Chancen gar nicht mal so schlecht, einen Arbeitsplatz in Österreich zu finden. Viele österreichische Betriebe schätzen die gut qualifizierten und zuverlässigen Arbeitskräfte aus der Bundesrepublik Deutschland.
Für viele österreichische Firmen- und Personalchefs ist es einfach unverständlich, warum jemand mit einer guten Ausbildung in Deutschland oft über Monate, wenn nicht sogar über Jahre hinweg arbeitslos ist. Sowohl im Handwerk und in der Industrie wie natürlich - und vor allen Dingen - im allen mit dem Tourismus zusammenhängenden Arbeitsbereichen werden Arbeits- und/oder Saisonkräfte in Österreich gesucht.
Natürlich gibt es auch hierzulande Arbeitslosigkeit. Doch immerhin ist es eine Bestrebung der neuen Bundesregierung bis zum Jahr 2010 Vollbeschäftigung in Österreich zu erlangen. Bis dahin will man die Arbeitslosenquote unter vier Prozent bringen - ein Vorhaben, das gute Chancen auf Realisierung genießt. Und noch eines muss man explizit anmerken: Auch in Österreich hat man nur mit einer qualifizierten Ausbildung tatsächlich Chancen, dauerhaft als Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu bestehen.
Die Löhne sind in Österreich auf den ersten Blick ein wenig niedriger als in Deutschland. In vielen Fällen gleicht sich das aber durch das 13. und 14. Gehalt wieder aus, denn beide Sonderzahlungen werden mit dem gleichen Satz versteuert wie das normale Einkommen auch, so dass man im Jahresschnitt zwei volle Nettogehälter mehr hat. Allerdings arbeiten die Österreicher mehr als die Deutschen, die im Jahresdurchschnitt rund 1557 Stunden leisten – die Österreicher liegen mit rund 170 Stunden höher bei 1720 Stunden, wie die Austrian Business Agency auf ihren Internetseiten darlegt, und sie haben weniger Urlaub.
Allerdings sollte man darauf achten, dass für manche Berufsgruppen und Ausbildungsgänge in Österreich eine besondere Anerkennung erfolgen muss. Einige Berufe darf man zudem gar nicht ausüben: So gibt es in Österreich den Beruf des Heilpraktikers derzeit nicht, da im Alpenländle die Ausübung des medizinischen Berufes allein Ärzten vorbehalten ist.
Zudem kennen die Österreicher manche Berufsabschlüsse nicht, die in Form einer Weiterbildung erworben wurden, wie beispielsweise den Staatlich geprüften Maschinenbautechniker. Aus diesem Grund kann es schon einmal sein, dass man bei einem Vorstellungsgespräch ein wenig mehr Informationen zu seinem Bildungsabschluss vortragen muss.
Wenn es um die Anerkennung deutscher Studienabschlüsse geht, dann müssen sich die Betreffenden zwecks Auskunft an das Naric Austria beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Wien wenden, das für die Bewertung nicht-österreichischer Hochschulqualifikationen zuständig ist. Dort werden natürlich auch alle Fragen rund um die Anerkennung eines deutschen Hochschulabschluss beantwortet.
Generell gilt, dass ausländische akademische Titel nach den gleichen Regeln geführt werden können wie inländische. Natürlich muss in Bezug auf die Führbarkeit des akademischen Titels sicher gestellt sein, dass die Verleihung des akademischen Grades durch eine anerkannte ausländische Universität, Hochschule oder andere postsekundäre Bildungseinrichtung vollzogen wurde, die von den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes als solche anerkannt ist. Die Eintragung des akademischen Grades in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU-Staaten sowie der Schweiz möglich.
Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, ergibt sich aus der ausländischen Verleihungsurkunde, wobei alle offiziell zugelassenen Alternativen in Frage kommen. Ob ein deutscher Magister seinen Titel Magister Artium also ausschreibt oder die gängige Abkürzung MA benutzt, ist dabei unerheblich und bleibt jedem selbst überlassen. Ob ein Titel dem Namen vorangestellt oder angehängt wird, hängt dabei natürlich wieder mit den Richtlinien des Staates zusammen, in dem die Verleihung des akademischen Grades erfolgt ist.
Der Gebrauch eines gleichwertigen österreichischen akademischen Titels statt des eigenen ist jedoch nicht gestattet.
Geht es um die Anerkennung von Diplomen für gewerbliche Tätigkeiten, so entscheidet das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf Antrag, ob bzw. inwieweit in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworbene Berufsqualifikationen für den Zugang zu einem in Österreich reglementierten Gewerbe zu berücksichtigen sind. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite www.bmwa.gv.at .
Diese Anerkennung, darauf sei noch einmal besonders hingewiesen, ist nur dann notwendig, wenn der Beruf in Österreich besonders geregelt ist und nur von Personen in Österreich ausgeübt werden darf, die über einen österreichischen Befähigungsnachweise verfügen, also spezielle Prüfungen im Land absolviert haben. In Ausnahmefällen kann das dazu führen, dass zusätzlich zum in Deutschland erworbenen Abschluss in Österreich noch eine zusätzliche Prüfung oder ein zusätzliches Praktikum absolviert werden muss.
Berufe, die weitestgehend im medizinischen Bereich angesiedelt sind und für die eine Reglementierung vorliegt, werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen anerkannt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bmgf.gv.at .
Auch für pädagogische Berufe gibt es zum Teil Zugangsvoraussetzungen, die anders sind als Deutschland. Eine umfangreiche Recherche lohnt auf jeden Fall im Vorfeld und kann viel Ärger ersparen.
Für die Anerkennung müssen eine Reihe von Dokumenten bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden, die von Behörde zu Behörde variieren. Außerdem werden für die Anerkennung Gebühren verlangt.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.