Unter der e-card wird in Österreich die elektronische Gesundheitskarte verstanden. Diese kleine Karte ersetzt in Zukunft den bishberigen Krankenschein. Zusätzlich können weitere wichtige Patientendaten auf der Chipkarte gespeichert werden.
In einem ersten Schritt wird der Krankenschein durch die e-card abgelöst. Mit Hilfe des E-card-Systems sollen Verwaltungsabläufe durch moderne Technik unterstützt werden.
Beim Arztbesuch dient die e-card als Anspruchsnachweis des Patienten gegenüber dem Arzt (Zahnarzt, Dentisten) und ersetzt die heute üblichen Krankenscheinarten aller Sozialversicherungsträger.
Beachten Sie jedoch: Zuweisungen bzw. Überweisungen vom Erstbehandler müssen nach wie vor mitgebracht werden! Der Arzt benötigt einerseits diese Unterlage, um den Behandlungsauftrag des Überweisers / Zuweisers zu erfahren - andererseits ist die Zahl der direkten Arztbesuche (wie bereits vor Einführung der e-card) ohne Überweisung je nach Krankenversicherungsträger mitunter bestimmten Einschränkungen unterworfen.
Karteninhaber sind alle Versicherten und die anspruchsberechtigten Angehörigen.