Zu einem richtigen Start in eine neue Zukunft gehört es sicherlich auch, das Thema Versicherungen und Vorsorge nicht aus dem Auge zu verlieren. Nun beginnt man ja auch dann, wenn man nach Österreich auswandert, sein Leben nicht gleich bei Punkt Null.
So wird es sicher auch die eine oder andere Versicherung geben, die man zuvor in Deutschland bereits abgeschlossen hat. Besonders wichtig ist es in diesem Fall vor dem Stichtag der Auswanderung ein Gespräch mit den Versicherungs-Obleuten in der alten Heimat zu führen. Denn man muss natürlich nicht zwangsläufig alle alten Verträge kündigen, nur weil man in Österreich ein neues Leben beginnt.
Da sich aber die wenigsten Versicherungsfachleute - so unsere persönliche Erfahrung - mit „Grenzfällen“ auskennen, sollte man das Gespräch mit ihnen im Vorfeld ankündigen, so dass sie sich bei ihren Zentralen selbst schon einmal schlau machen können. So bedurfte es beispielsweise mehrerer Telefonate mit unserer Rechtsschutzversicherung, um zu erfahren, dass sie im Streitfall auch in Österreich tätig werden kann - allerdings nur zu den in Deutschland üblichen Tarifen.
Bei privaten Unfall- oder Lebensversicherungen macht der Ortswechsel in der Regeln ebenfalls nichts aus, Fahrzeugversicherungen dagegen können auf keinen Fall mit nach Österreich genommen werden, denn hier ist das Versicherungs- und Steuersystem anders aufgebaut als in Deutschland. Wichtig ist auf jeden Fall, mit dem jeweiligen Versicherungsobmann offene Fragen zu klären - und sich Auskünfte gegebenenfalls auch schriftlich geben zu lassen - will man nicht im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dastehen.
Wer sich in Österreich über die diversen Möglichkeiten des privaten Rund-um-Schutzes informieren möchte, macht sich am besten direkt auf den Weg in eines der vielen Versicherungsbüros, die es hierzulande gibt. Auch bei Banken hat man die Möglichkeiten, sich über unterschiedliche Versicherungen beraten zu lassen. Gezieltes Nachfragen nach einzelnen Versicherungsleistungen ist auf jeden Fall sinnvoll, denn in Österreich setzten sich die abzudeckenden Schadensfälle oder Leistungen manchmal durchaus anders zusammen als in Deutschland.
Denn während man in der Bundesrepublik eine Hausratversicherung sicherlich immer unabhängig von einer privaten Haftpflichtversicherung abschließt, gibt es in Österreich ein Versicherungspaket unter dem Namen „Mein Zuhause“, das beide Bereiche gleichzeitig beinhaltet. Mehrfach sind wir übrigens bei der Wohnungssuche gerade auf dieses Versicherungspaket von Vermietern angesprochen und mit dem Hinweis bedacht worden, es doch bitte nach Vertragsabschluss abzuschließen.
Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, aber auch private Altersvorsorge und Aussteuerversicherungen für den eigenen Nachwuchs kennt man natürlich auch in Österreich. Die Versicherungen werden auf freiwilliger Basis abgeschlossen und sind in manchen Fällen durchaus günstiger als in Deutschland.
Nicht auf freiwilliger Basis beruht dagegen natürlich die gesetzliche Unfallversicherung, die bei Arbeits- und Berufsunfällen oder Berufskrankheiten zu Leistungen herangezogen wird. Pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind in Österreich alle Arbeitnehmer, selbständig Erwerbstätige, Studenten, Schüler sowie Menschen, die andere aus Lebensgefahr retten oder zu retten versuchen.
Pflichtversicherung für Erwerbstätige, Selbständige und Bauern besteht ebenso in der Pensionsversicherung in Österreich. In diesem Bereich hat es ebenfalls im Jahr 2005 eine umfassende Reform gegeben, die ein einheitliches Pensionssystem zur Folge hatte, das heute fast alle Berufsgruppe mit Ausnahme der Beamten und einiger freier Berufe umfasst. Zusätzlich kann man in Österreich noch über die Pensionskassen freiwillige betriebliche Altersvorsorge betreiben. Das ist sicherlich ein zu empfehlender Schritt, damit man im Alter über ausreichend finanzielle Mittel verfügen kann.
Selbstverständlich gehören zu den Vorsorgeleistungen in Österreich auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen derzeit drei Prozent des Bruttolohnes bis zu einer Höchstbeitragsgrundlage von 3750 Euro. Keine Beiträge mehr leisten müssen Arbeitnehmerinnen, die das 56. Lebensjahr und Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.