Die Unternehmenskultur in Ungarn ist recht traditionell. Die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer werden durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Regel gut gewahrt.
Wenn Sie bei einem multinationalem Unternehmen tätig sind, werden Sie die gleiche Unternehmensstruktur vorfinden wie in Westeuropa oder Nordamerika. In kleineren, ungarischen Unternehmen hängt die Unternehmenskultur von der Branche und den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens ab.
Eine Arbeitswoche hat in der Regel 40 Arbeitsstunden. Überstunden werden nicht von jedem Unternehmen bezahlt. Dies hängt in der Regel von der Branche, Ihrer Position und der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab.
In der Regel haben Sie in Ungarn 21 Urlaubstage. Die Zahl an Urlaubstagen steigt mit Ihrem Alter.
Der Verdienst hängt von Ihrer Position und Ihren Sprachkenntnissen ab. In administrativen Postionen können Sie ein Anfangsgehalt von bis zu 200,000 - 220,000 HUF/Monat verdienen, im Finanzsektor bis zu 230,000 und im IT Bereich bis zu 300,000. Sogenannte „Zulagen“ vergibt der Arbeitgeber für Verpflegung, Reisen, Internet, Schulgeld etc.
Wenn Sie in Ungarn krankenversichert sind und krank werden, bekommen Sie in der Regel für 15 Tage Krankengeld (dieses gilt nicht für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten). Im Falle eines Arbeitsunfalls haben Sie Anspruch auf 15 Tage Krankenurlaub ohne Krankengeld.
Das Krankengeld beträgt 80% des durchschnittlichen täglichen Lohns, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren Ihre Krankenversichertenbeiträge bezahlen.
In Ungarn haben Frauen in der Regel 24 Wochen bezahlten Mutterschutz. Nach diesem Zeitraum gibt es für Mütter und Kinder bis drei Jahren verschiedene Arten von bezahltem Erziehungsurlaub.
In Ungarn genießen Frauen Mutterschutz, wenn sie:
Das Mutterschafsgeld beträgt pro Kind 225% des Mindestbeitrags der Altersrente (HUF 60.367 im Jahr 2007).
Das ungarische Parlament hat im Jahr 1998 das Gesetz XXVI erlassen, das für finanzielle Gleichstellung der behinderten Menschen sorgt. Mit diesem Gesetz wollte die ungarische Regierung den behinderten Menschen die gleichen Chancen bieten und gegen eine Anti-Behinderten Haltung in der Gesellschaft ankommen.
Jeder ungarische Staatsbürger hat das Grundrecht auf Arbeit. Das gilt auch für behinderte Menschen.
Kann die Arbeit des Behinderten nicht im Rahmen eines integrierten Beschäftigungsprogramms realisiert werden, gibt es für Behinderte spezielle Betriebe mit speziell für sie bereitgestellten Arbeitsplätzen. Diese Art von geschützten Arbeitsplätzen wird vom Staat finanziert.