In Deutschland wird zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Versicherungen unterschieden.
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen laufen über das deutsche Sozialversicherungssystem, dass alle Angestellten, Studenten, Auszubildenden, Rentner und ihre Familienangehörigen umfasst. Falls Sie für längere Zeit nach Deutschland kommen, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Sie diesem System beitreten müssen.
Der Begriff "Sozialversicherung" umfasst 5 Hauptkategorien, die auch die "5 Säulen" des deutschen Sozialversicherungssystems genannt werden:
Die Beiträge zur Unfallversicherung werden komplett von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Alle anderen Versicherungsbeiträge werden 50:50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Beiträge werden bis zu einer Höchstgrenze als Prozentsatz Ihres Einkommens berechnet. Insgesamt betragen die Sozialversicherungsbeiträge ca. 40% des Einkommens. Da Sie hiervon die Hälte selbst zahlen müssen, sollten Sie damit rechnen, ca. 20% Ihres Bruttoeinkommens an die Sozialversicherungsträger abführen zu müssen. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt oder Lohn abgezogen. Falls Sie selbständig sind, müssen Sie die Beiträge selbst abführen.
Als geringfügig Beschäftigter mit einer Arbeitszeit von weniger als 50 Tagen oder 2 Monaten oder bei einem Einkommen von weniger als €400 zahlen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern. Sie müssen allerdings dennoch krankenversichert sein.
Studenten: Als Student an einer deutschen Universität sind Sie krankenversicherungspflichtig. Bei Ihrer Einschreibung müssen Sie daher einen Krankenversicherungsnachweis vorweisen. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie in Deutschland nicht studieren (siehe unser Kapitel zum Thema Krankenversicherung für weitere Informationen). Die Unfallversicherung wird von Ihrer Universität bezahlt.
Internationale Sozialversicherungen: Innerhalb der EU gibt es ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Sozialversicherungs- und insbesondere Krankenversicherungssystemen. Danach können Sie sich die Versicherungsleistungen auch im europäischen Ausland auszahlen lassen. So können EU-Bürger bis zu einem Jahr lang in Deutschland arbeiten und weiterhin Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland zahlen. Hierzu benötigen Sie die Formulare E101 und E111. Auch mit einigen Nicht-EU-Ländern existieren Abkommen zur Anerkennung von Sozialversicherungsleistungen.
Tipp: Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung bietet umfassende Informationen zur deutschen Sozialversicherung in verschiedenen Sprachen. Sämtliche Informationen können unter www.bmas.de abgerufen werden. Das Ministerium veröffentlicht zudem eine Broschüre mit dem Titel "Social security at a glance ", die Sie auf der Webseite herunterladen können.