Wenn Sie Selbständiger oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind, müssen Sie vorläufige Steuerzahlungen zum 1. August, 30. September und 31. Dezember leisten.
Für selbständige Privatpersonen (im Gegensatz zu juristische Personen), muss eine jährliche Steuererklärung, die das tatsächlich verdiente Einkommen angibt, bis zum 30. April des folgenden Jahres abgeschlossen werden. Ihre Steuerpflicht wird anschließend ermittelt und Sie erhalten entweder eine Rückerstattung oder Sie werden im Falle eines Fehlbetrags zusätzlich belastet.
Der Stichtag für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der 1. August des folgenden Jahres – bis zu diesem Datum müssen alle Steuern gezahlt sein. Zahlungsrückstände von Unternehmen und Privatpersonen werden mit einer Rate von fünf Prozent belegt bis zu einem Verzug von sechs Monaten nach dem Fälligkeitstermin. Mit einer Rate von neun Prozent, wenn die Rückstände mehr als sechs Monate betragen.
Reichen Sie Ihre Steuererklärung beim nächstgelegenen Finanzamt ein – von diesen gibt es vier auf Zypern:
- Larnaca – Griva Digheni 42, 6045 Larnaca (Tel. 00357-24-803 658);
- Limasssol – Gladstonos 3, 3002 Limassol (Tel. 00357-25-803 700);
- Nikosia – M. Paridi and Byzantiou, 2064 Strovolos, Nicosia (Tel. 00357-22-807 412);
- Paphos – Corner N. Nicolaidi and Digheni Akrita, 8010 Paphos (Tel. 00357-26-802 100).
Sie können Steuererklärungen persönlich beim Finanzamt einreichen. Falls ein Steuerberater Ihre Steuererklärung verfasst hat, kann er die Einreichung auch an Ihrer Stelle übernehmen. Das zentrale Finanzamt hat ihren Sitz in Nikosia (Tel. 00357-22-807 482) – dort können alle Ihre Fragen beantwortet werden.