Arbeiten in Ungarn

Visa und Arbeitserlaubnis

Arbeiten in Ungarn

Seitdem Ungarn der Europäischen Union beigetreten ist, gilt dort die europäische Niederlassungsfreiheit. Als Nicht-EU Bürger brauchen Sie in der Regel ein Visum um in Ungarn arbeiten zu können, es sei denn, Sie sind mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet.

Nicht EU-Bürger brauchen ein Visum, um in Ungarn arbeiten zu können. In der Regel übernimmt der ungarische Arbeitgeber alle nötigen bürokratischen Vorgänge für Sie, d.h. alle nötigen Dokumente, die als Bestätigung über eine finanzielle und gesundheitliche Versorgung dienen, werden von Ihrem Arbeitgeber an die Ausländerbehörde weitergeleitet.

Wie Sie sich für ein Arbeitsvisum bewerben

Sie müssen folgende Dokumente vorweisen um ein Arbeitsvisum zu erhalten:

  • gültige Arbeitserlaubnis
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis über eine Unterkunft

Bewerbungsprozess

Der Bewerbungsprozess dauert 25 Tage und besteht aus 3 Schritten:

  1. Das ungarische Unternehmen muss zunächst versuchen einen ungarischen Mitarbeiter einzustellen. Dies funktioniert in der Regel so, dass das ungarische Unternehmen die Stelle für einen Zeitraum von 15 Tagen beim ungarischem Arbeitsamt (Munkaügyi Központ) ausschreibt.
  2. Wenn diese 15 Tage verstrichen sind, kann der Arbeitgeber im Namen des künftigen Nicht-EU Mitarbeiters eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese nimmt in der Regel weitere 10-15 Tage in Anspruch.
  3. Nachdem die Arbeitserlaubnis erteilt wird, muss der Arbeitnehmer persönlich im ungarischen Konsulat seines Heimatlandes vorsprechen und das Arbeitsvisum beantragen.

Die Arbeitserlaubnis und das Arbeitsvisum können für zwei Jahre ausgestellt werden. Beide Dokumente können verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Aufenthalt in Ungarn verlängern will und die nötigen Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt.

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