Die Leistungen beinhalten allgemeine und spezielle Betreuung, Krankenhausaufenthalte, Laboruntersuchungen, spezielle Medikamente, zahnmedizinische Grundversorgung, Schwangerenvorsorge, Geräte und Transport.
Die meisten Portugiesen sind durch Portugals öffentliche Gesundheitsvorsorge abgedeckt, einschließlich EU-Bürger im Ruhestand (mit einer Aufenthaltskarte), die eine staatliche Pension erhalten. Wenn Sie nicht berechtigt sind, die staatlichen Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, indem Sie in die portugiesische Sozialversicherung einzahlen oder eine staatliche Pension eines anderen EU-Mitgliedslandes beziehen, müssen Sie sich normalerweise privat versichern und dies vorweisen, wenn Sie eine Aufenthaltskarte beantragen. Wenn Sie ein EU-Angehöriger im Rentenalter sind und keine Rente erhalten, kann es sein, dass Sie die öffentliche Gesundheitsversorgung beanspruchen dürfen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich keine private Versicherung leisten können.
Jeder, der zwei Jahre vor der Einreise nach Portugal regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen EU-Land gezahlt hat (z. B. um sich eine Arbeit zu suchen), ist berechtigt, die öffentliche Gesundheitsvorsorge für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Hierfür muss das Sozialversicherungsformular E106 von den Sozialversicherungsbehörden Ihres Heimatlandes angefordert werden, welches Sie an Ihr örtliches Sozialversicherungsamt in Portugal weitergeben. Pensionäre und diejenigen, die Erwerbsunfähigkeitsleistungen erhalten, müssen das Formular E 121 vom Sozialversicherungsamt ihres Heimatlands anfordern.
Sie werden dann als Mitglied der Sozialversicherung registriert und erhalten einen Sozialversicherungsausweis, eine Liste von örtlichen Praxen und Krankenhäusern und allgemeine Informationen über Leistungen und Gebühren. Wenn Sie eine Verallgemeinerungsfähigkeit oder andere Sozialleistungen aus Krankheitsgründen erhalten, sollten Sie genau überprüfen, wie das Leben in Portugal diese Bezüge beeinflusst. In manchen Ländern gibt es wechselseitige Vereinbarungen bezüglich Erwerbsunfähigkeitsrechten, aber Sie sollten sich vergewissern, dass diese auch auf Ihren Fall zutreffen.
EU-Bürger und Bürger des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Island, Liechtenstein und Norwegen können in ihrem Heimatland Zahlungen leisten, die zur Inanspruchnahme des öffentlichen Gesundheitssystems in Portugal und anderer EU- und EWR-Länder berechtigen.
Das portugiesische Gesundheitssystem
Das portugiesische Gesundheitssystem basiert schwerpunktmäßig auf Heilung und nicht auf Vorbeugung. Es gibt daher nur wenige Vorsorgeuntersuchungen. Dies hat sich jedoch in den letzten Jahren geändert und es gibt nun regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und ältere Leute, sowie ein komplettes Impfprogramm für Kinder.
Das öffentliche Gesundheitssystem sieht nur begrenzte Mittel für die ambulante Behandlung, Pflege und post-operative Betreuung, Altenpflege, unheilbare Krankheiten und psychiatrische Behandlungen vor.
Früher wurde das portugiesische Gesundheitssystem hauptsächlich wegen den oberflächlichen Behandlungsmethoden (aufgrund mangelndem Personals), langer Wartelisten (aufgrund fehlender Krankenhauskapazitäten) und der schlechten Behandlung von Patienten kritisiert. Viele dieser Probleme wurden durch eine lähmende Bürokratie und schlechte Verwaltung verursacht.
Obwohl viele dieser Probleme immer noch existieren, hat sich die Situation in den letzten Jahren deutlich verbessert und das Gesundheitssystem ist um einiges „transparenter“ geworden. Unter anderem bekommen Patienten nun eine Liste von allem, was sie vom Gesundheitsdienst erwarten können. Jedoch wird das portugiesische Gesundheitssystem im Allgemeinen für dringend überholungsbedürftig gehalten (was von diversen Regierungen versprochen wurde, aber immer noch nicht umgesetzt wurde).
Die Sozialversicherungsbehörde in Portugal bietet für Informationen und Anfragen von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr (Tel. 800-290 029) eine kostenlose Telefon-Hotline (linha verde) und eine umfassende Website (nur auf Portugiesisch), die auch den Download von Formularen bereitstellt (www.seg-social.pt).
Wechselseitige Gesundheitsvereinbarungen
Sie erhalten in Portugal kostenlose oder subentionierte medizinische Leistungen, wenn Sie in einem anderen EU-Land (oder einem Land, das ein wechselseitiges Gesundheitsabkommen mit Portugal hat) auch gesundheitsbezogene Leistungen in Anspruch nehmen dürften.
EU-Bürger sollten mindestens 3 Wochen vor Ihrer Einreise nach Portugal ein Behandlungs-Berechtigungszertifikat (Formular E111) von ihrem lokalen Sozialversicherungsbüro beantragen.
Das Formular E111 kann nur für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten genutzt werden. Wenn Sie das E111 in Portugal benutzen, müssen Sie eine Rückerstattung vom portugiesischen Sozialversicherungsamt beantragen (die genauen Anweisungen stehen im Formular). Dies kann allerdings ein paar Monate dauern. Sie können trotzdem eine hohe Rechnung von einem portugiesischen Krankenhaus bekommen, von dem Ihre örtliche Krankenversicherung nur einen Bruchteil übernimmt. Beachten Sie, dass ein Formular E111, das im Ausland ausgestellt wurde, in Portugal nicht gültig ist, wenn Sie ein Anwohner Portugals sind.
Die teilnehmenden Länder umfassen alle EU-Mitgliedsländer und die meisten anderen europäischen Länder außer Albanien, der Schweiz und der Türkei. Die USA haben kein wechselseitiges Gesundheitsabkommen mit Portugal. Daher müssen Amerikaner, die nicht durch die portugiesische Sozialversicherung geschützt sind, in Portugal eine private Versicherung haben.