Das Standard-Steuerformular (modelo IRS1) wird durch eine Reihe an speziellen Formularen (annexes) begleitet, um verschiedene Einkommensarten anzugeben. Einwohner, die arbeiten (Kategorie A) und Rentner (Kategorie H) müssen ihre Einkommenssteuererklärung jährlich zwischen dem 1. Februar und dem 15. März machen. Alle anderen Einwohner müssen diese zwischen dem 16. März und dem 30. April machen.
Wenn ein Nichtansässiger eine Rente bezieht oder Kapitalgewinne von Immobilien besitzt, muss auch er seine Steuererklärung bis zum 30. April einreichen. Wenn Sie Steuern zahlen müssen, erhalten Sie vier bis acht Wochen nach der Abgabe der Steuererklärung eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden muss.
Sämtliche Steuerausgleichsbeträge sind normalerweise bis zum 31. Mai zahlbar, zu viel gezahlte Beträge werden bis zum 31. August zurückerstattet. Wenn Sie eine Rückzahlung erhalten, wird diese automatisch auf das von Ihnen angegebene Bankkonto eingezahlt. Ausländische Anwohner sollten eine Kopie ihrer Steuerspezifikationen vorweisen können, wenn sie ihre Wohnsitzkarte (residência) erneuern lassen.