Die österreichschen Behörden stellen drei Arten von Genehmigungen aus:
- Beschäftigungsbewilligung für ein Jahr
- Arbeitserlaubnis für zwei Jahre
- Befreiungsschein für fünf Jahre
Die Beschäftigungsbewilligung wird für einen spezifischen Job und Arbeitgeber an einem gewissen Ort erteilt. Wenn Sie den Job wechseln oder auch nur den Beschäftigungsort innerhalb derselben Firma, müssen Sie eine neue Bewilligung beantragen. Nach Ablauf eines Jahres können Sie entweder eine neue Beschäftigungsbewilligung für ein Jahr beantragen, oder Sie versuchen eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Diese ist für ein Bundesland in Österreich gültig und erlaubt Ihnen auch den Wechsel des Arbeitgebers. Nach zwei Jahren kann auch die Arbeitserlaubnis erneuert werden.
Sind Sie nun so weit gekommen und haben für fünf Jahre (mit den entsprechenden Bewilligungen) in Österreich gearbeitet können Sie den Befreiungsschein beantragen, und damit bekommen Sie die Freiheit jeden Job in Österreich im ganzen Land auszuführen, allerdings auch nur für den Zeitraum von weiteren fünf Jahren.
Hier noch einmal eine Zusammenfassung: Zuerst beantragen Sie die Beschäftigungsbewilligung. Nach einem Jahr versuchen Sie, die Arbeitserlaubnis zu bekommen und lassen diese nach zwei Jahren erneuern. Dann, nach insgesamt fünf Jahren, können Sie den Befreiungsschein bekommen.
Klingt das schwierig für Sie? Ja, es ist leider ein schwieriger und langwieriger Prozess. Wenn Sie eine österreichische Firma finden, die Ihren Antrag unterstützt, kann alles schneller und einfacher erledigt werden.