Einfuhrbestimmungen

Was dürfen Sie nach Österreich mitnehmen?

Einfuhrbestimmungen

Waren, die innerhalb der Binnengrenzen der Europäischen Union transportiert werden, unterliegen seit 1993 keinen Kontrollen mehr. Sie müssen in Österreich also weder Steuern noch Zoll auf Ihre Umzugsgüter entrichten, die Sie aus anderen Mitgliedsstaaten der EU mitbringen und die sie dort erworben haben. Diese dürfen allerdings ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sein.

Mitbringen von Gütern

Sonderbestimmungen gelten bei einem Zuzug aus Nicht-EU-Ländern. In diesem Fall sind Umzugsgüter nur steuerfrei einführbar, wenn Sie gebraucht und schon mindestens sechs Monate lang in Ihrem Besitz waren und Sie zwölf Monate in dem Land gelebt haben. Gewerblich genutzte Gegenstände sowie Nutzfahrzeuge sind von der Befreiung ausgeschlossen.

Bei einem Umzug aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich wird das Umzugsgut zolltechnisch bearbeitet. Hierzu werden neben den vor Ort auszufüllenden Formularen ein Grundlagenbescheid, eine ausländische Meldebestätigung bzw. Abmeldebestätigung, eine Anmeldebestätigung in Österreich, ein Arbeits- bzw. Dienstvertrag, ein Mietvertrag und ggf. die Schulanmeldung der Kinder benötigt.

Die Einfuhr bestimmter Arten von Waren ist grundsätzlich verboten bzw. unterliegt Einschränkungen, unabhängig von ihrer Herkunft. Hierzu zählen u. a. Waffen, nicht zugelassene Arzneimittel sowie bestimmte Pflanzen und deren Erzeugnisse.

Der österreichische Zoll hat eine zentrale Auskunftsstelle, an die Sie sich bei Fragen zum Thema Umzug wenden können. Auf der Internetseite des österreichischen Zoll  finden Sie weitere interessante Informationen zu diesem Thema.

Mitbringen von Pflanzen

Gesunde Pflanzen, Produkte und Samen dürfen nach Österreich mitgebracht werden, falls diese für den privaten Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Die Einfuhr von Pfl anzen und Pflanzenerzeugnissen wird allerdings vom Zoll kontrolliert.

Bei der Einfuhr aus einem EU-Land sind dabei keine besonderen Formalitäten zu erfüllen, es sei denn, die Pflanzen sind geschützt. Wollen Sie Pflanzen aus einem Drittstaat nach Österreich einführen, so benötigen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis und die Pflanzen werden kontrolliert. Diese Prozedur ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Da es für einige Pflanzen Mengenbeschränkungen gibt (drei Zimmer- oder Kübelpflanzen, zehn Balkonpflanzen oder Gartenstauden und drei Bäume und Sträucher), sollten Sie sich unbedingt vorab mit dem Zoll in Verbindung setzen, falls Sie mehr Pflanzen einführen möchten.

Ausführliche Beratung zur Einfuhr von Pflanzen erhalten Sie bei der Hotline des Zollamtes oder beim Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienst unter der Rufnummer 050 / 555 33301 bzw. 33302 oder beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft .

Mitbringen von Vermögenswerten

Der Transfer des Finanzvermögens innerhalb der EU, also auch nach Österreich, ist relativ unkompliziert und erfordert in der Regel keine besonderen Schritte. Bei größeren Summen empfehlen wir Ihnen aber unbedingt, sich vorab von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen.

Da Sie als EU-Bürger in Österreich relativ leicht ein Konto eröffnen können, ist auch der Transfer deutscher Konten nach Österreich leicht möglich. Dank EU-Überweisungen können Sie während der Anfangszeit auch von Ihrem deutschen Konto Rechnungen in Österreich zahlen. Ihre Hausbank kann Sie diesbezüglich beraten.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Österreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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