Erfüllt das Fahrzeug diese Kriterien nicht, so wird es als Neufahrzeug behandelt und in Österreich muss Erwerbssteuer, eine spezielle Form der Umsatzsteuer, in Höhe von zwanzig Prozent entrichtet werden.
Bei Import aus einem Drittstaat wird das Auto zolltechnisch bearbeitet. Wichtig ist, dass das Auto als Übersiedlungsgut deklariert wird. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab sowohl bei dem Land, aus dem der Wagen ausgeführt wird, als auch bei den österreichischen Behörden bezüglich der notwendigen Prozeduren zu erkundigen.
In beiden Fällen ist bei der Erstzulassung des Kraftfahrzeuges in Österreich die Normverbrauchsabgabe (NoVA) von maximal 16 Prozent zu bezahlen. Diese muss bei einem Eigenimport von der Privatperson selbst berechnet und an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Die Zulassung des Kraftfahrzeugs erfolgt bei der lokalen Zulassungsstelle. Es muss mit Gebühren von ca. 170 Euro gerechnet werden.
Weitere Informationen zum Thema Autoimport und Zulassung finden Sie auf der Internetseite www.help.gv.at oder erhalten Sie vom ÖAMTC , dem Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring- Club.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Österreich. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.