Gerade diese Personengruppen ziehen große Vorteile aus der Einkommenssteuersenkung im Jahr 2005. Seitdem gibt es in Österreich nur noch drei Progressionsstufen mit folgenden Grenzsteuersätzen:
- 38,33 %: für Einkommen zwischen 10.000 und 25.000 Euro
- 43,60 %: für Einkommen zwischen 25.000 und 51.000 Euro
- 50 %: für Einkommen über 51.000 Euro jährlich.
Wer ist steuerpfichtig?
Als uneingeschränkt steuerpflichtig gilt in Österreich jeder, der hier seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese unbeschränkte Steuerpflicht hat zur Folge, dass alle inländischen und ausländischen Einkünfte in Österreich versteuert werden müssen.
Beschränkt steuerpflichtig dagegen sind Leute, die in Österreich zwar Einkünfte erzielen, hier aber nicht wohnen. Aber auch sie können eine Lohnsteuerveranlagung in Österreich beantragen und ihre Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen.
Besonderheiten gelten für Grenzgänger, die in Österreich leben, jedoch in Liechtenstein, der Schweiz, Italien oder Deutschland arbeiten. Ihre Einkünfte werden in Österreich versteuert, wobei bestimmte Grenzgängerabsatzbeträge abgerechnet werden.
Bei Saisonarbeitskräften, denn auch davon gibt es in den Tourismusgebieten sehr viele, tritt die unbeschränkt Steuerpflicht dann ein, wenn sie mindestens sechs Monate in Österreich verbringen.
Lohnsteuer und Einkommensteuer
Generell wird auch in der Alpenrepublik zwischen der Lohnsteuer und der Einkommenssteuer unterschieden. Arbeitnehmer und Pensionisten bezahlen dabei Lohnsteuer, Selbständige Einkommenssteuer. Die Steuerformen unterscheiden sich lediglich in der Erhebungsform, der Steuertarif ist bei beiden Steuerarten gleich. So wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt, die Einkommenssteuererklärung dagegen ist einmal jährlich von jedem Steuerpflichtigen beim Finanzamt abzugeben. Aufgrund dieser Einkommenssteuererklärung wird die Einkommenssteuer erhoben und dann mit dem Einkommenssteuerbescheid dem Steuerpflichtigen übermittelt.
Das österreichische Einkommenssteuergesetz kennt dabei gleich sieben Einkunftsarten:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieben
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
7. Sonstige Einkünfte wie Leibrenten, Entgelte für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften u.a.
Nicht steuerpflichtig sind dagegen Lottogewinne, das Kinderbetreuungsgeld oder das Pflegegeld.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung, die einmal im Jahr beim zuständigen Finanzamt des Wohnortes abgegeben wird, können die unterschiedlichsten Ausgaben geltend gemacht werden, was sich steuermindernd auswirken kann. Dazu gehören unter anderem Mehrkinderzuschläge, Pendlerpauschalen, Pflichtversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und vieles mehr.
Hilfe bei der Steuererklärung
Sicherlich ist es für jemanden angebracht, der neu im Land ist, sich bei seiner Arbeitnehmerveranlagung helfen zu lassen. Kostenlose Hilfe finden alle interessierten Arbeitnehmer bei den Arbeiterkammern, die das Ausfüllen der Steuererklärung übernehmen und diese anschließend auch an das zuständige Finanzamt weiterleiten.
Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass unsere österreichische Steuererklärung, die auch wir mit Hilfe einer Mitarbeiterin der Arbeiterkammer haben machen lassen, ganze zwölf Minuten gedauert hat, während wir in Deutschland Jahr für Jahr Stunden über Formularen gebrütet haben. Und die Steuerrückerstattung war tatsächlich nach zweieinhalb Wochen auf unserem Konto verbucht.
Die Thema Steuer wird übrigens unter dem Punkt „Unternehmensgründung“ noch einmal aufgegriffen. Dort geht es dann um alle für Unternehmen wichtigen Steuerarten.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.