Besonders als Ausländer sollten Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen, wenn Ihnen nicht automatisch einer angeboten wird. Es kann sein, dass Sie bei den örtlichen Behörden eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages vorlegen müssen, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies trifft besonders dann oft zu, wenn Sie z.B. als Au Pair einer „geschützten“ Gruppe angehören.
Es gibt drei verschiedene Arten von Arbeitsverträgen und es ist wichtig, dass Sie verstehen, welcher der Richtige für Sie ist. Ein befristeter Vertrag endet nach einer bestimmten Zeit, z.B. nach sechs Monaten oder einem Jahr. Verträge, die nur für eine bestimmte Arbeit gültig sind, enden, sobald die entsprechende Arbeit erledigt wurde. Für feste Arbeitsplätze werden unbefristete Verträge ausgestellt, welche nur den Vertragsklauseln entsprechend und unter Einhaltung der Kündigungsfristen und Abfindungszahlungen beendet werden können.
Sollten Sie an Ihrem ersten Arbeitstag noch keinen schriftlichen Vertrag haben, werden Sie meist trotzdem wie ein fest Angestellter behandelt und genießen die selben Vorzüge aber auch Pflichten. Dies hängt allerdings auch teilweise von der Art Ihrer Arbeit und Ihrer Bezahlung ab. Bei befristeten Arbeitsverträgen treffen oft viele der Einschränkungen zu, besonders wenn es um die Bedingungen einer Vertragsverlängerung (wie oft und unter welchen Umständen) oder die Bedingungen einer Umwandlung in ein festes Anstellungsverhältnis (unbefristeter Arbeitsvertrag) geht.
Alle Arbeitsverträge müssen dem luxemburgischen Arbeitsrecht entsprechen, es können aber auch Bezüge zu anderen Verträgen wie Tarifverträgen hergestellt werden. Alles, was in Ihrem Vertrag steht und im Gegensatz zu gesetzlichen Regelungen steht oder sich für den Arbeitnehmer nachteilig auswirkt, kann vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Im Prinzip dürfen Sie eine Abmachung mit Ihrem Arbeitgeber ablehnen, wenn diese einige oder alle Rechte, die Sie von Gesetz wegen oder durch Tarifverträge haben, verletzt. Genauso wie bei allen anderen Verträgen sollten Sie über den Inhalt des Arbeitsvertrages genau Bescheid wissen, bevor Sie ihn unterschreiben. Die rechtskräftige Version des Arbeitsvertrages ist normalerweise diejenige, die in einer der einheimischen Sprachen (z.B. Französisch oder Flämisch) verfasst wurde. Sie können und sollten jedoch auf jeden Fall nach einer formlosen Übersetzung in Ihre Muttersprache fragen, wenn Sie bei irgendwelchen Formulierungen und Bedingungen unsicher sein sollten.