Studiengebühren
Die Höhe der Studiengebühren, der Tuition Fees, ist abhängig von der Herkunft des Studierenden. Home Students, zu denen neben britischen alle EU-Staatsangehörigen zählen, können mit geringeren Gebühren rechnen als Overseas Students bzw. International Students (alle sonstigen Nationalitäten).
Da es im Rahmen einer Neuordnung, die 2006 in Kraft getreten ist, zur Zeit keine einheitliche Regelung für Studiengebühren mehr gibt, existieren unterschiedliche Systeme, je nachdem, ob die Hochschule in England, Schottland,Wales oder Nordirland liegt. In England erheben die Universitäten nun pro Studienjahr Gebühren bis zu einer Obergrenze von 3.000 GBP. Diese Studiengebühren ( Top-Up Fees) werden erst nach Beendigung des Studiums eingefordert. Und selbst dabei wird noch auf die Einkommenssituation des ehemaligen Studierenden Rücksicht genommen. Erst ab einem Einkommen von jährlich mindestens 15.000 GBP muss er die Kosten seines Studiums begleichen. Nordirland hat sich diesem System angeschlossen. Auch Wales wird diesem Gebührenmodell folgen, allerdings erst ab dem Studienjahr 2007/2008.
Eine Einführung der Top-Up Fees ist in Schottland dagegen im Moment nicht geplant. Studenten aus Staaten der Europäischen Union, die an einer schottischen Universität ein Vollstudium aufnehmen, brauchen keine Studiengebühren im eigentlichen Sinne zu zahlen. Es wird jedoch nach Beendigung des Studiums eine Abschlussgebühr ( Graduate Endowment) fällig, die zur Zeit ca. 2.200 GBP beträgt. Eine Befreiung von dieser Zahlung ist in wenigen Ausnahmefällen möglich. Informieren Sie sich direkt bei der Hochschule über die entsprechenden Voraussetzungen.
Streben Sie als EU-Bürger ein Gaststudium in Großbritannien an, so müssen Sie ebenfalls mit Studiengebühren rechnen, die von den Hochschulen individuell festgelegt werden. Für ein Gaststudium zwischen einem und drei Semestern (bzw. Trimestern, je nach Hochschule) im Undergraduate-Bereich sollten Sie in der Regel mit Kosten rechnen, die denen eines Undergraduate Courses entsprechen.
Es gibt jedoch auch einige wenige Hochschulen, die ausländische Gaststudierende, auch EU-Staatsangehörige, nur für spezielle „ General Courses“ zulassen, für die die Gebühren bis zu 8.000 GBP betragen.
Erfragen Sie die genauen Kosten für ein geplantes Gaststudium direkt bei den Hochschulen. Die Studiengebühren für ein Aufbau- oder Postgraduate-Studium werden von den Hochschulen individuell festgelegt. Dabei gibt es teilweise erhebliche Unterschiede, je nach angestrebtem Abschluss und Reputation der Hochschule. Besonders die MBA-Angebote oder auch Forschungsstudien können leicht bis in den fünfstelligen Gebührenbereich hineingehen.
Gerade wegen dieser teilweise erheblichen Kosten ist eine sorgfältige Abwägung Ihres Studienvorhabens und das Einholen präziser Informationen von den Hochschulen unumgänglich. Einige Besonderheiten gibt es im erziehungswissenschaftlichen Bereich. Die Gebühren für Aufbaustudiengänge, wie zum Beispiel das PGCE, die zu einer Qualifizierung als Lehrer in Großbritannien führen, werden aufgrund des eklatanten Lehrermangels mittlerweile vom britischen Staat bezahlt. Fassen Sie eine solche Qualifizierung und die anschließenden interessanten beruflichen Perspektiven ins Auge, so sollten Sie sich mit einer Local Education Authority (LEA), der örtlichen Schulbehörde, in Verbindung setzen. Deren Anschriften finden Sie im Web unter www.dfes.gov.uk .
Neben den bisher erwähnten so genannten Tuition Fees werden von den Hochschulen in der Regel weitere Gebühren erhoben, die Approved Fees. Dazu gehören Zulassungs- und Immatrikulationsgebühren ( Additional Fees) oder auch College Fees, wie sie zum Beispiel von Cambridge und Oxford erhoben werden. Bei Forschungsstudiengängen fallen oft auch für die Benutzung der universitären Einrichtungen so genannte Bench Fees an. Die Approved Fees sind meistens bereits vor oder kurz nach der Aufnahme des Studiums zu entrichten. In einigen Fällen bieten die Hochschulen auch Modelle zur Ratenzahlung an.
Finanzierungsmöglichkeiten
Es empfiehlt sich, sich sowohl von der zuständigen Institution Ihrer heimischen Universität (in der Regel das Akademische Auslandsamt) als auch von Ihrer Gastuniversität in Großbritannien frühzeitig und ausführlich beraten zu lassen. Denken Sie daran, dass die Beantragung von Stipendien und Darlehen in der Regel einige Zeit in Anspruch nimmt und oftmals Fristen eingehalten werden müssen. Informieren Sie sich dahermöglichst früh über die Finanzierungsmöglichkeiten!
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Der DAAD, eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen, unterstützt Studierende mit zahlreichen Programmen dabei, einen Studien- oder Praktikumsplatz im Ausland zu finden. Mit zurzeit über 200 Programmen ermöglicht der DAAD Studierenden Studien- und Forschungsaufenthalte an ausländischen Hochschulen. Die Stipendien werden überwiegend aus Bundesmitteln finanziert. Die Internetseite des DAAD (www.daad.de ) bietet darüber hinaus sehr umfangreiche Informationen rund um das Thema Auslandsstudium und Auslandspraktika.
Bildungskredit
Studierende haben seit 2001 die Möglichkeit, einen Bildungskredit aufzunehmen. Der Kredit, maximal 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt, kann Studierenden nach erfolgreicher Zwischenprüfung bzw. vergleichbaren Studienleistungen gewährt werden. Ziel des Kredits ist es, nicht durch andere Programme abgedeckte finanzielle Aufwendungen im Rahmen des Studiums abzudecken und somit die Ausbildungszeit zu verkürzen bzw. einen Abbruch des Studiums aus finanziellen Gründen zu verhindern. Informationen zum Bildungskredit findet man auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes, bei dem dieser auch beantragt werden kann.
Auslands-BAföG
Im Rahmen des BAföG werden Studienaufenthalte im Ausland gesondert unterstützt. Zuschüsse werden gemäß der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung für folgende Kostenpunkte gewährt:
- Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro je Studienjahr),
- Reisekosten,
- ggf. ein Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung sowie
- ein Auslandszuschlag für Ausbildungen außerhalb der EU.
Da die Unterstützung in Form von Zuschüssen gewährt wird, muss keine Rückzahlung erfolgen. Anträge auf Unterstützung können bei dem zuständigen Amt für Auslandsförderung gestellt werden.
Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de .
Sokrates/Erasmus
Die Mehrzahl der Studierenden, die eine befristete Zeit im EU-Ausland studieren (3-12 Monate), gehen über das Erasmus-Programm an ihre Gastuniversität. Das Programm der Europäischen Union soll u.a. den Austausch von Studierenden und Lehrkräften zwischen den teilnehmenden Universitäten (zurzeit 2.199 Hochschuleinrichtungen in 31 Ländern) unterstützen. Dies geschieht in der Regel, neben umfangreicher Beratung, durch
- die Befreiung von Studiengebühren an der Gastuniversität,
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sowie
- die Zahlung eines Mobilitätszuschusses von bis zu 200 Euro/Monat.
Ausführliche Informationen zu dem Programm finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu . Anträge werden über das Akademische Auslandsamt Ihrer Heimatuniversität gestellt.
Leonardo da Vinci
Ziel des EU-Programms ist es, EU-Staatsangehörige auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie bei dem Erwerb beruflicher Qualifikationen zu unterstützen. Für Studierende ist das Programm bei studienbezogenen Auslandspraktika interessant, da ihnen im Rahmen von Hochschulprogrammen sowohl organisatorische als auch finanzielle Unterstützung zuteil werden kann.
Ausführliche Informationen zum Programm erhalten Sie von dem Akademischen Auslandsamt Ihrer Universität oder unter ec.europa.eu . Auf der Internetseite leonardo.cec.eu.int können Sie zudem auf die Partnerdatenbank des Programms zugreifen und Angebote für Praktika einsehen.
Britische Stipendien
Ausländische Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen britische Stipendien beantragen. Die meisten Angebote richten sich dabei an postgraduierende Studierende. Dabei können sowohl Stipendien der Hochschule selbst als auch Stipendien anderer Institutionen beantragt werden.
Das akademische Auslandsamt Ihrer Heimatuniversität bzw. die entsprechende Abteilung Ihrer Gastuniversität können Ihnen ausführliche Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten geben. Auf der Internetseite des British Council können Sie unter www.educationuk.org nach Stipendien an einer bestimmten Universität oder für bestimmte Fachrichtungen suchen.
Britische Kredite
Als EU-Bürger haben Sie, in Abhängigkeit von Ihrem Studienort in Großbritannien, unter Umständen die Möglichkeit, einen zinslosen Kredit der Regierung zur Zahlung der Studiengebühren zu erhalten. Voraussetzung sind in der Regel, dass
- Sie Bürger eines EU-Landes sind,
- Sie sich in den letzten drei Jahren meldepflichtig in einem EWR-Staat aufgehalten haben und
- einen anerkannten Studiengang belegen.
Die Angebote richten sich an Undergraduate Studierende. Die genauen Kriterien sind dabei abhängig von dem Land, in dem Sie studieren.
In England können die Studiengebühren von bis zu 3.000 GBP durch einen Kredit abgedeckt werden, der bei dem Department for Education and Skills unter www.dfes.gov.uk beantragt werden kann.
In Wales ist zurzeit die finanzielle Unterstützung noch abhängig vom Einkommen des Studierenden bzw. der Eltern. Die genauen Rahmenbedingungen können auf der Internetseite des Department for Education and Skills unter www.dfes.gov.uk eingesehen werden.
In Schottland sind Studierende aus der Europäischen Union in der Regel von den Studiengebühren befreit, da ein Antrag beim Student Award Agency Scotland (SAAS) auf Übernahme der Gebühren gestellt werden kann. Nach Beendigung des Studiums müssen normalerweise 2.200 GBP im Rahmen eines „ Graduate Endowment“ zurückgezahlt werden. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite der SAAS unter www.saas.gov.uk .
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Studieren in Großbritannien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.