Verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie in Deutschland nur in Apotheken, die Sie an einem großen roten "A" erkennen. Um ein verschreibungspflichtiges Medikament zu erhalten, benötigen Sie ein Rezept von einem Arzt. Mit diesem Rezept erhalten Sie in der Apotheke dann das Medikament.
Die Gesetzgebung zur Verschreibungspflichtigkeit ist in Deutschland sehr strikt. Viele Medikamente, die im Ausland frei erhältich sind, können in Deutschland nur auf Rezept ausgehändigt werden. Einige Medikamente wie zum Beispiel leichte Schmerzmittel oder Kopfschmerztabletten sind jedoch auch in Deutschland frei erhältlich.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse direkt die Kosten für die Medikamente. Allerdings müssen Sie bei allen Medikamenten eine geringe Zuzahlung leisten. Falls Ihr Einkommen unterhalb eines bestimmten Niveaus liegt, können Sie sich von dieser Zuzahlungspflicht befreien lassen (nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel zu Krankenversicherungen ). Als Privatpatient müssen Sie die Medikamente zunächst selbst bezahlen und können sie sich dann gegen Vorlage der Quittung von der Krankenversicherung erstatten lassen.
Unabhängig von Ihrer Versicherung müssen Sie die Kosten für Medikamente ohne Rezept stets selbst tragen. Da die Medikamentenpreise in Deutschland zu den höchsten in Europa zählen, lohnt es sich ggf. einen Vorrat an frei erhältlichen Medikamenten aus Ihrem Heimatland mitzubringen.
Apotheken haben normalerweise die gleichen Öffnungszeiten wie andere Geschäft: Wochentags von 09:00-18:30 Uhr, samstags von 09:00-13:00 Uhr (machmal auch bis 16:00 Uhr). Für Notfälle ist innerhalb eines Gebiets stets mindestens eine Apotheke rund um die Uhr geöffnet. Klicken Sie hier für weitere Informationen.